Elterliche Sorge 2018 öfter entzogen

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  • Entzug der elterlichen Sorge in 1012 Fällen; 12 Prozent mehr Fälle als 2017
  • Amtsvormundschaften: minus 17 Prozent
  • Bestellte Amtspflegschaften: minus 7 Prozent
  • Beistandschaften: minus 5 Prozent

Im Jahr 2018 ordneten hessische Familiengerichte 1012 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 109 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2017. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.

Amtsvormundschaft

Zum Jahresende 2018 lebten in Hessen insgesamt 3221 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter (2017: 3901). Das waren 17 Prozent weniger als 2017. Bei 278 dieser Kinder (2017: 305) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 2943 Kindern und Jugendlichen (2017: 3596) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). 48 Prozent der Fälle waren nicht deutsche Kinder und Jugendliche, ein Jahr zuvor waren das 57 Prozent.

Amtspflegschaft

Am 31.12.2018 waren 2 130 Kinder und Jugendliche (2017: 2290) in bestellter Amtspflegschaft, 7 Prozent weniger als im Jahr 2017. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder „Gesundheitsfürsorge“.

Beistandschaft

Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für rund 26 493 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2018 sogenannte Beistandschaften, knapp 5 Prozent weniger als 2017 (27 947). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.  

STATISTIK HESSEN


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